Gebühren und Abgaben

Gemäß der gültigen Wasserabgabenordnung des Gemeindewasserleitungsverbandes werden an die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet folgende Gebühren/Abgaben verrechnet:

 Werte in € Euro
Wasserbezugsgebühr für 1 m³ (1.000 Liter) Trinkwasser1,81
Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe8,56
Verwaltungsabgabe (2023)9,80
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 3 m³ / h )78,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 7 m³ / h )182,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 17 m³ / h )442,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 25 m³ / h )650,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 65 m³ / h )1.690,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 95 m³ / h )2.470,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 115 m³ / h )2.990,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 245 m³ / h )6.370,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr ( 295 m³ / h )7.670,00

Auf sämtliche Gebühren und Abgaben wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.

Gemäß des derzeit gültigen Tarifblattes werden an die Wasserbezieher im Verbandsgebiet folgende Kostenersätze verrechnet:

 Werte in € Euro
Techniker / h60,00
Monteur / h35,00
LKW bis 3,5 t / h21,00
Erstmaliger Wasserzählereinbau35,00
Zwischenabrechnung / Wasserbezugsgebühren35,00
Funkwasserzähler -> Frost- oder Heißwasserschaden ( 3 m³ )166,00
Funkwasserzähler -> Frost- oder Heißwasserschaden ( 7 m³ )213,00
Funkwasserzähler -> Frost- oder Heißwasserschaden ( 17 m³ )395,00
Straßenventil sperren / öffnenjew. 17,50

Siehe auch: Tarifblatt 2025

Auf sämtliche Kostenersätze wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.