Sofern Sie noch keinen Ultraschall-Funkwasserzähler besitzen (Ablesung erfolgt durch den GWLV Ternitz und Umgebung), kann während der jährlichen Ableseperiode – Anfang September bis Mitte Oktober des laufenden Jahres – der aktuelle und für die jährliche Wasserendabrechnung maßgebliche Zählerstand telefonisch / postalisch (Antwortkarte) / auf elektronischem Wege übermittelt werden.
* = Pflichtfeld
Wo ist mein Wasserzähler eingebaut?

Wie lese ich richtig ab?
Es ist mir nicht möglich, meinen Wasserzähler abzulesen!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Wasserzähler abzulesen, ersuchen wir um telefonische Mitteilung. Die Ablesung wird gerne durch einen Bediensteten des Wasserleitungsverbandes durchgeführt!
Andere Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung
- Telefon: 02630 / 37305
- Mail: ablesung@gwlv-ternitz.at
- Fax: 02630 / 37305 – 35
- Antwortkarte: retour an den GWLV Ternitz (portofrei)
Ablesekartenmuster
Erklärung der Daten auf der Antwortkarte


Für den übertragenen Zählerstand haftet der Wasserbezieher, obgleich ein überaus hoher Wasserverbrauch von den Mitarbeitern des GWLV Ternitz und Umgebung überprüft wird!