Gebühren und Abgaben

Gemäß der gültigen Wasserabgabenordnung des Gemeindewasserleitungsverbandes werden an die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet folgende Gebühren/Abgaben verrechnet:
Wert in €
Wasserbezugsgebühr für 1 m³ (1.000 Liter) Trinkwasser 1,81
Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe 8,56
Verwaltungsabgabe (2023) 9,80
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (3 m³ / h) 78,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (7 m³ / h) 182,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (17 m³ / h) 442,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (25 m³ / h) 650,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (65 m³ / h) 1.690,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (95 m³ / h) 2.470,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (115 m³ / h) 2.990,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (245 m³ / h) 6.370,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (295 m³ / h) 7.670,00

Auf sämtliche Gebühren und Abgaben wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.

Gemäß des derzeit gültigen Tarifblattes werden an die Wasserbezieher im Verbandsgebiet folgende Kostenersätze verrechnet:

Werte in € Euro
Techniker / h 60,00
Monteur / h 35,00
LKW bis 3,5 t / h 21,00
Erstmaliger Wasserzählereinbau 35,00
Zwischenabrechnung / Wasserbezugsgebühren 35,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (3 m³) 166,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (7 m³) 213,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (17 m³) 395,00
Straßenventil sperren / öffnen jeweils 17,50

Siehe auch: Tarifblatt 2025

Auf sämtliche Kostenersätze wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.