Gemäß NÖ Gemeindeordnung 1973 (LGBl. 1000-22, § 84)…
… ist der Gemeindewasserleitungsverband Ternitz und Umgebung verpflichtet, den Rechnungsabschluss und den Voranschlag in einer übersichtlichen Form elektronisch zu veröffentlichen.
Der Rechnungsabschluss bzw. der Voranschlag des Gemeindewasserleitungsverbandes Ternitz und Umgebung wird gemäß der gesetzlichen Grundlage (LGBl. 1650-1, § 12, Abs. 2) zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
In einem Aushang werden die Kundmachungsfristen an den Amtstafeln der Verbandsgemeinden bzw. am Sitz des Verbandes in 2630 Ternitz, Franz Samwald-Straße 4 veröffentlicht.
Download Rechnungsabschluss 2023
Download Voranschlag 2024
Download Tarifblatt 2024