Gebühren und Abgaben

Gemäß der gültigen Wasserabgabenordnung des Gemeindewasserleitungsverbandes werden an die Wasserbezieher im Versorgungsgebiet folgende Gebühren/Abgaben verrechnet:
Wert in €
Wasserbezugsgebühr für 1 m³ (1.000 Liter) Trinkwasser 1,99
Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe 9,63
Verwaltungsabgabe (2025) 10,90
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (3 m³ / h) 84,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (7 m³ / h) 196,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (17 m³ / h) 476,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (25 m³ / h) 700,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (65 m³ / h) 1.820,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (95 m³ / h) 2.660,00
Bereitstellungsgebühr / Zähler / Jahr (105 m³ / h) 2.940,00

Auf sämtliche Gebühren und Abgaben wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.

Gemäß des derzeit gültigen Tarifblattes werden an die Wasserbezieher im Verbandsgebiet folgende Kostenersätze verrechnet:

Werte in € Euro
Techniker / h 60,00
Monteur / h 35,00
LKW bis 3,5 t / h 21,00
Erstmaliger Wasserzählereinbau 35,00
Zwischenabrechnung / Wasserbezugsgebühren 35,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (3 m³) 166,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (7 m³) 213,00
Funkwasserzähler –> Frost- oder Heißwasserschaden (17 m³) 395,00
Straßenventil sperren / öffnen jeweils 17,50

Siehe auch: Tarifblatt 2025

Auf sämtliche Kostenersätze wird entsprechend dem Umsatzsteuergesetz i.d.g.F. ein Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 % zugeschlagen.